Verschuldungsverbot
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Nach der Tilgung aller Schulden durch den Verkauf des gesamten kommunalen Wohnungsbestands (Woba) beschloss der Stadtrat am 21. Juni 2007 ein Verschuldungsverbot. Mit einer Mehrheit von 37:12 (bei 9 Enthaltungen) wurde ein entsprechender Passus in die Hauptsatzung (städtische Verfassung) aufgenommen. Dieses Verschuldungsverbot kann somit nur mit einer 2/3-Mehrheit ggf. wieder aufgehoben werden.